Herzlich willkommen!

Virtueller Infotag

am Leibniz-Gymnasium Altdorf

Liebe Kinder, sehr geehrte Eltern,

am 2. März begrüßen wir Sie und euch zu unserem Infotag am Leibniz-Gymnasium. Aufgrund der hohen Besucherzahlen im vergangenen Jahr bieten wir in diesem Jahr Führungen in Kleingruppen an, damit wir für die einzelne Familie mehr Zeit haben. Jedes Kind kann zusammen mit zwei Begleitpersonen unsere Fachräume und die Klassenzimmer vor Ort besichtigen. Das Außengelände und die Räume der Offenen Ganztagsschule können Sie eigenständig erkunden. Bitte buchen Sie rechtzeitig hier eine Führung.

Gleichzeitig bieten wir Ihnen unseren virtuellen Infotag an, damit Sie in Ruhe vor oder nach dem Infotag einen Gang durch das Leibniz-Gymnasium unternehmen können. Sie finden hier alle Informationen und Ansprechpartner zum Übertritt 2024. Gemeinsam mit Ihrem Kind können Sie sich unsere Angebote und Konzepte ansehen. Außerdem können Sie auf unser Schul-Homepage weiterlesen.

Viel Spaß beim Erkunden des Leibniz-Gymnasiums!

Ihre Konstanze Seutter
Schulleiterin

Unsere Schule

Allgemeine Informationen zu den Ausbildungsrichtungen, zum Seminarbetrieb und zum Inklusionsprofil

Imagefilm

Welche Fächer gibt es am Leibniz? Welche Wahlkurse kann man belegen? Und was macht das Leibniz zu einem ganz besonderen Gymnasium? Das und vieles mehr möchten wir euch in unserem Imagefilm beantworten. Produziert wurde dieser übrigens von unseren Schülerinnen und Schülern selbst! Es handelt sich hier inzwischen um ein wichtiges Zeitdokument, denn der Film wurde während der 2. Bauphase fertig gestellt. Doch da noch ein dritter Bauabschnitt ansteht, warten wir mit dem Dreh eines neuen Videos, bis die Schule fertig gebaut ist.

Virtueller Rundgang

In unserem virtuellen Rundgang könnt ihr von daheim selbstständig unser Schulgebäude entdecken!

Schulleben & Fächer

Eine Schule lebt vor allem von den Aktivitäten abseits des klassischen Unterrichts. Deswegen unternehmen wir Exkursionen und Fahrten, bieten viele Wahlkurse und planen spannende Aktionen.

Pädagogisches Konzept

Guter Unterricht ist das Kerngeschäft unserer Schule. Unterricht findet stets im sozialen Miteinander statt. Dieses Miteinander kann nur gelingen, wenn es in einem guten pädagogischen Konzept verankert ist.

Kommunikation und Digitales

Wir legen großen Wert auf das persönliche Gespräch, etwa in Sprechstunden oder im Schulforum – nutzen aber auch die vielseitigen digitalen Kommunikationswege wie das Eltern-Portal und die Angebote der BayernCloud Schule.

Neubau

Alle Informationen zu unserem neuen Schulgebäude

Übertritt

Alle Informationen und Details zum Übertritt von der Grundschule auf das Leibniz-Gymnasium finden Sie auf der folgenden Seite.

FAQ

Rund um den Schulwechsel gibt es viele Fragen. Welche Ansprechpartner bietet mir die Schule? Wie erfolgt die Klassenbildung? Wo findet der Probeunterricht statt? All diese Fragen haben wir gesammelt und auf der folgenden Seite beantwortet.

Noch Fragen?

Sie haben unseren virtuellen Infotag besucht, aber trotzdem noch ein paar Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns!

Danke fürs Vorbeischauen!

Wir hoffen, euch und Ihnen hat der Einblick in unsere Schule unter diesen besonderen Umständen gefallen. Über Kritik, Anregungen und Lob zu dieser Seite freuen wir uns sehr. Nutzen Sie dafür gerne das folgende Formular.

FAQ

Rund um den Schulwechsel gibt es viele Fragen. Welche Ansprechpartner  bietet mir die Schule? Wie erfolgt die Klassenbildung? Wo findet der Probeunterricht statt? All diese Fragen haben wir gesammelt und auf der folgenden Seite beantwortet.

Fragen zum Leibniz-Gymnasium

Welche Ansprechpartner/innen stehen für den Übertritt zur Verfügung?

Inklusion:
OStR Michael Gleiß (Inklusionsbeauftragten)
gleiss@leibniz-gymnasium-altdorf.de

Klasseneinteilung:
StD Dr. Jan Hörnig (Stellvertretender Schulleiter)
hörnig@leibniz-gymnasium-altdorf.de

Lese- und/oder Rechtschreibstörung:
StD Stefan Hümmer (Schulpsychologe)
schulpsychologie-huemmer@leibniz-gymnasium-altdorf.de

Offene Ganztagesschule
Judith Hafner (Leitung OGS)
hafner.judith@rummelsberger.net

Schülerbeförderung:
Christa Schötz (Sekretariat)
verwaltung@leibniz-gymnasium-altdorf.de

Übertritt und Schullaufbahn:
StDin Karin Hellmich (Beratungslehrerin)
schulberatung-hellmich@leibniz-gymnasium-altdorf.de

Elternbeirat
Harald Franz (Vorsitzender)
elternbeirat@leibniz-gymnasium-altdorf.de

Wie erfolgt die Klassenbildung?

Kinder, die gemeinsam eine bestimmte 4. Klasse einer Grundschule besucht haben, werden am Leibniz-Gymnasium als Gruppe derselben 5. Klasse zugeordnet. Kinder aus unterschiedlichen 4. Klassen derselben Grundschule können aus organisatorischen Gründen (z.B. Sicherstellung relativ gleichmäßiger Klassengrößen) durchaus unterschiedlichen 5. Klassen zugeteilt werden.

Wünschen Sie z.B. aus pädagogischen Gründen oder wegen eines geplanten Umzugs, dass Ihr Kind seine bisherige Klassengruppe beim Übertritt verlässt, so versuchen wir gerne, das zu ermöglichen.
Bitte informieren Sie unsere Sekretärinnen bei der Anmeldung über diesen Wunsch.

Am Leibniz-Gymnasium findet bei der Anmeldung noch keine Vorab-Erhebung statt, welche 2. Fremdsprache ab Klasse 6 bzw. welchen Schulzweig ab Klasse 8 Ihr Kind evtl. wählen möchte; insofern hat dies an unserer Schule auch keinen Einfluss auf die Klassenbildung.

Wie groß sind die 5. Klassen im Durchschnitt?

Im aktuellen Schuljahr sind durchschnittlich 29 Kinder in einer 5. Klasse.
Die künftigen Klassengrößen sind jedoch abhängig von den Anmeldezahlen.

Was kostet die Schülerbeförderung?

Grundsätzlich hat Ihr Kind bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 ein Recht auf „Kostenfreiheit des Schulweges“, sofern der Schulweg länger als 3 km ist. Ihr Kind erhält dann das 365 €-Ticket, bestehend aus 12 Monatsmarken.

Der Erfassungsbogen für den Erhalt der Monatsmarken wird automatisch im Zuge der Online-Anmeldung erstellt – dieser muss einmalig in der der 5. Klasse gestellt werden und gilt bis einschließlich Jahrgangsstufe 10.

Die Monatsmarken haben nur Gültigkeit mit einem aktuellen Verbundpass, der bis Schuljahresbeginn von den Eltern selbst besorgt werden muss; den Bestellschein für den Verbundpass erhalten Sie bei der persönlichen Anmeldung im Mai.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes unter
https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/schule-bildung-beruf/standard-titel

Alle berechtigten Kinder erhalten in der ersten Schulwoche die Monatsmarken für den Landkreis Nürnberger Land direkt in der Klasse.

Wie fahren die Schulbusse?

Unsere Schülerinnen und Schüler nutzen die Linienbusse sowie die S-Bahnen im Rahmen des ÖPNV-Angebots.

Die Fahrpläne der Buslinien können Sie einsehen unter
https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien/.

Gibt es einen zweiten Büchersatz?

Grundsätzlich gibt es wegen der finanziellen Mittel, die uns der Sachaufwandsträger zur Verfügung stellt, keinen zweiten Büchersatz, der in der Schule bleiben kann.
Sollte Ihr Kind jedoch ein ärztliches Attest aufgrund von Rückenbeschwerden oder anderen physischen Beeinträchtigungen haben, dann können wir Ihrem Kind einen zweiten Büchersatz zur Verfügung stellen.

Hat mein Kind in der 5. Klasse Nachmittagsunterricht?

In Jahrgangsstufe 5 hat Ihr Kind 30 Wochenstunden Unterricht, die komplett am Vormittag liegen (täglich von 7.55 – 13.00 Uhr).

Alle Angebote des Wahlunterricht sowie die freiwilligen Förderstunden finden nachmittags statt.

Wie wird mein Kind unterstützt, wenn es in der 5. Klasse Probleme hat?

In der 5. und 6. Jahrgangsstufe sind sog. Intensivierungsstunden schon im Stundenplan enthalten (5: Englisch; 6: Mathematik und 2. Fremdsprache Französisch oder Latein). Hier wird kein neuer Stoff besprochen – es wird ausschließlich wiederholt, geübt und vertieft.
Da die Intensivierungsstunden in geteilten Klassen stattfinden, sind sie auch eine gute Möglichkeit für gezieltes Nachfragen bei der Lehrkraft.

 

Darüber hinaus gibt es am Leibniz-Gymnasium aktuell in allen Jahrgangsstufen – unter Berücksichtigung des Stundenbudgets unserer Schule und des Bedarfs vonseiten der Schüler – freiwillige Förderstunden in ausgewählten Kernfächern am Nachmittag; hier wird in Kleingruppen aktueller Stoff eingeübt und / oder Grundwissen wiederholt.

Sind Leistungsprobleme auf zu geringen Lern- und Übungseinsatz zuhause zurückzuführen, kann Ihrem Kind vielleicht auch der Besuch unserer Offenen Ganztagesschule OGS helfen, in der die Betreuerinnen für eine geregelte Studierzeit sorgen und zumindest gelegentlich helfen können.

Weitergehende Informationen rund um die OGS finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://leibniz-gymnasium-altdorf.de/ueber/ganztagesschule/

Gibt es am Leibniz-Gymnasium eine Mittagsbetreuung?

Unsere Schule verfügt über eine eigene Mensa, in der Ihr Kind sich mittags verpflegen kann. Neben kalten und warmen Snacks werden zwei Menüs angeboten, von denen mindestens eines jeweils vegetarisch ist.
Das Essen muss nicht, kann aber vorbestellt werden, um sicherzustellen, dass Ihr Kind das Gewünschte bekommt. Weitere Informationen zum Online-Bestellsystem sowie zum Bezahlsystem in der Mensa erhalten Sie zu Beginn des kommenden Schuljahres.

Weitergehende Informationen rund um die Mensa finden Sie auch auf unserer Homepage unter
https://leibniz-gymnasium-altdorf.de/mensa/

Am Leibniz-Gymnasium gibt es auch eine Offene Ganztagesschule (OGS). Diese ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10.

Die Anmeldung zur OGS findet für die neuen 5. Klassen im Rahmen der Anmeldetage im Mai statt. Hier brauchen Sie nur anzugeben, an wie vielen Tagen pro Woche Ihr Kind die OGS besuchen soll (Minimum: 2 Nachmittage bzw. 6 Wochenstunden); weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind verbindlich für das gesamte Schuljahr anmelden; eine Abmeldung nach Schuljahresbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich.

Eine Nachmeldung zu einem späteren Zeitpunkt können wir nicht garantieren, da die Gruppengenehmigung und -bildung auf Basis der Anmeldezahlen zu Schuljahresbeginn erfolgen; bei freien Plätzen wird eine spätere Anmeldung aber ermöglicht.

Mit welchen digitalen Tools kommuniziert die Schule mit den Eltern?

Das sog. Eltern-Portal ist unsere zentrale Plattform für Information und Kommunikation sowie ein wichtiger Beitrag zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus.

E-Mail-Kontakt zu den Lehrkräften, Elternbriefe, Schwarzes Brett für aktuelle Meldungen, Stunden-, Schulaufgaben- und Vertretungsplan, Krankmeldung, Anmeldung zur wöchentlichen Sprechstunde sowie zum halbjährlich stattfindenden Elternsprechabend, Adressänderungen, Verzeichnis „Wer macht was?“ u.v.m.: Mit dem Eltern-Portal können sich Schule und Eltern gegenseitig einfach und schnell viele wichtigen Informationen zukommen lassen, die Kommunikation wird deutlich vereinfacht.

Informationen zur Nutzung des Eltern-Portals bekommen Sie bei der Anmeldung; Ihre persönlichen Login-Daten erhalten Sie kurz vor Beginn des Schuljahres.

 

Wichtig ist uns am Leibniz-Gymnasium, dass das Eltern-Portal das persönliche Gespräch nicht ersetzt. Alle Lehrkräfte Ihres Kindes stehen Ihnen daher in einer wöchentlichen Sprechstunde als Ansprechpartner zur Verfügung; bei Bedarf kann auch mit den Mitgliedern des Schulleitungsteams ein persönliches Gespräch vereinbart werden.

Details finden Sie auf dieser Seite in der Rubrik: Kommunikation und Digitales

Bekommt jedes Kind am Leibniz-Gymnasium einen Platz?

Grundsätzlich würden wir gerne jedes Kind an unserer Schule aufnehmen, das zu uns kommen möchte. Doch aufgrund unseres für 5 Eingangsklassen geplanten neuen Schulgebäudes können wir tatsächlich nur maximal 6 Eingangsklassen bilden. So haben wir im aktuellen Schuljahr 172 Kinder im Jahrgang 5, was zur Folge hat, dass je drei 5. Klasse in zwei verschiedenen Clustern untergebracht sind.
Wir haben also auch im kommenden Schuljahr Platz für maximal 170 Kinder. Sollten sich im Mai also nicht mehr als 170 Kinder anmelden, dann können diese auch alle im September am Leibniz starten.

Wird diese Zahl übertroffen, dann nehmen wir alle Kinder auf, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land
  • Inklusionsbedarf
  • Geschwisterkind am Leibniz-Gymnasium

Alle anderen im Mai angemeldeten Kinder würden dann nach Abschluss der Anmeldephase von der Schulleitung umgehend eine schriftliche Absage erhalten. Wir wissen, dass dies für das betroffene Kind und die Familie eine Enttäuschung darstellen würde und bedauern dies sehr. Doch gleichzeitig dient diese Festlegung der Sicherung einer stabilen Organisation und eines positiven Lernumfelds, das das Leibniz bisher auszeichnet und das wir auch allen zukünftigen Schülerinnen und Schülern bieten möchten.

gez. Dr. Konstanze Seutter (1.12.2024)

Fragen zum Übertritt

Mein Kind besucht die 4. Klasse an einer nicht staatlich anerkannten Grundschule. Was muss ich wissen?

Wenn Ihr Kind die 4. Jahrgangsstufe einer nicht staatlich anerkannten Grundschule (z. B. an einer Montessori-Schule) besucht, dann muss es den Probeunterricht erfolgreich absolvieren, um am Gymnasium aufgenommen zu werden.
Den Probeunterricht besucht Ihr Kind an dem Gymnasium, an dem Sie es im Mai anmelden. Alle Informationen zum Probeunterricht finden Sie hier.

Mein Kind besucht die 5. Klasse an einer staatlich anerkannten Realschule. Was muss ich wissen?

Die Realschule wird in Jahrgangsstufe 5 automatisch die Eignung für den Bildungsweg am Gymnasium überprüfen. Sie liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis mindestens 2,5 beträgt. Liegt dieser Notenschnitt bereits zum Halbjahr vor, kann eine Voranmeldung mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen, der Notenschnitt muss aber im Jahreszeugnis erneut erreicht werden. Erst dann kann Ihr Kind in die Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium übertreten.

 

Eine Teilnahme am Probeunterricht sowie das Absolvieren einer gesonderten Aufnahmeprüfung für die 5. Klasse des Gymnasiums ist nicht möglich.

Mein Kind besucht die 5. Klasse an einer staatlich anerkannten Mittelschule. Was muss ich wissen?

Die Mittelschule wird in Jahrgangsstufe 5 automatisch eine Eignung für den Bildungsweg am Gymnasium überprüfen. Sie liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis mindestens 2,0 beträgt. Liegt dieser Notenschnitt bereits zum Halbjahr vor, kann eine Voranmeldung mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen, der Notenschnitt muss aber im Jahreszeugnis erneut erreicht werden. Erst dann kann Ihr Kind in die Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium übertreten.

 

Eine Teilnahme am Probeunterricht sowie das Absolvieren einer gesonderten Aufnahmeprüfung für die 5. Klasse des Gymnasiums ist nicht möglich.

Mein Kind wird die vierte Klasse (ganz oder teilweise) überspringen. Was muss ich wissen?

Schülerinnen und Schüler, denen zum Halbjahr, d.h. zum letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar, oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe 4 gestattet worden ist, sind uneingeschränkt für den Bildungsweg am Gymnasium geeignet.

Mein Kind besucht eine außerbayerische Grundschule im In- oder Ausland. Wie kann es in die 5. Klasse am Leibniz-Gymnasium übertreten?

Bitte setzen Sie sich mit unserer Beratungslehrkraft, Frau Hellmich, in Verbindung:

schulberatung-hellmich@leibniz-gymnasium-altdorf.de

 

Mein Kind besucht die Jahrgangsstufe 5 an einer Mittel- oder Realschule. Wie kann es in die 6. Jahrgangsstufe am Leibniz-Gymnasium übertreten?

Bitte setzen Sie sich mit unserer Beratungslehrkraft, Frau Hellmich, in Verbindung:

schulberatung-hellmich@leibniz-gymnasium-altdorf.de

 

Mein Kind hat eine attestierte Lese- und/oder Rechtschreibschwäche. Was muss ich wissen?

Nach einem Schulwechsel prüft die aufnehmende Schule nach § 36 (6) BaySchO in eigener Verantwortung, welche Formen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes zu gewähren sind. Hintergrund ist, dass die konkrete Umsetzung auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängen kann und sich zudem ggf. im Hinblick auf die Bildungsziele der unterschiedlichen Schularten Änderungen ergeben können. Auch kann der Schulwechsel für Sie als Eltern Anlass sein, über die Notwendigkeit von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes neu nachzudenken.

Die Prüfung, bei der es um die Frage geht, ob die bisherigen Maßnahmen unverändert weitergelten sollen, ist nicht zwingend mit einem Verfahren verbunden, wie es bei der erstmaligen Beantragung zu durchlaufen ist; insbesondere bedarf es nicht einer nochmaligen Diagnostik bzw. eines Nachweises der Beeinträchtigung, sofern nicht Anhaltspunkte für eine Änderung der früheren Einschätzung und Entscheidungsgrundlage bestehen.

Einer (formalen) neuen Entscheidung bedarf es, wenn die ursprünglich mit Bescheid der bisher besuchten Schule bewilligten Maßnahmen geändert werden sollen. Ebenfalls bedarf es einer neuen Entscheidung, falls Sie mit dem Schulwechsel einen bislang nicht beantragten oder gewährten Notenschutz beantragen wollen.

Um die individuelle Situation Ihres Kindes zu besprechen, setzen Sie sich bitte in jedem Fall unmittelbar nach der Anmeldung bzw. nach bestandenem Probeunterricht mit unserem Schulpsychologen, Herrn Hümmer, in Verbindung:
schulpsychologie-huemmer@leibniz-gymnasium-altdorf.de

 

Fragen zum Probeunterricht

Welches Kind muss am Probeunterricht teilnehmen?

Für den Besuch eines Gymnasiums geeignet sind Schülerinnen und Schüler, deren Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) die Gesamtdurchschnittsnote 2,33 oder besser aufweist.

Wird im Übertrittszeugnis keine Eignung für den Besuch eines Gymnasiums bescheinigt, muss die Schülerin / der Schüler an einem 3-tägigen Probeunterricht teilnehmen.

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler nicht öffentlicher oder nicht staatlich anerkannter Volksschulen, wie z.B. Waldorf- oder Montessorischulen.

 

Eine Ausnahmeregelung gilt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben; bei ihnen kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
Die Deutschnote muss hierbei im regulären Deutschunterricht (nicht Deutsch als Zweitsprache) gebildet worden sein.

 

Wann und wo findet der Probeunterricht statt?

Der Probeunterricht findet an allen Realschulen und Gymnasien bayernweit zeitgleich nach dem Anmeldetermin für die weiterführenden Schulen statt (14.05., 15.05. und 16.05.2024). Ihr Kind kann also nur an einer der beiden Schularten am Probeunterricht teilnehmen.
Die schriftlichen Aufgaben für den 1. und 2. Prüfungstag werden zentral für die jeweilige Schulart gestellt und sind somit bayernweit gleich.

Ihr Kind nimmt an der Schule am Probeunterricht teil, an der es im Falle eines Bestehens die 5. Klasse besuchen soll.

Wie kann sich mein Kind auf den Probeunterricht vorbereiten?

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie Aufgabenbeispiele für den Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik finden Sie auf der Website des ISB unter folgendem Link:
https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht/

Wann gilt der Probeunterricht als bestanden?

Ihr Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht.
Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erzielt, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden, Sie als Eltern können jedoch eine Aufnahme am Gymnasium beantragen (sog. Elternwille).

 

Der absolvierte Probeunterricht für das Gymnasium mit den Noten 4 und 4 ist zudem mit dem bestandenen Probeunterricht an der Realschule gleichgesetzt: Sie können Ihr Kind dann auch an einer Realschule anmelden – selbst dann, wenn es den für die Realschule erforderlichen Notenschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis nicht erreicht hatte.

Was passiert, wenn mein Kind den Probeunterricht nicht besteht?

Erzielt Ihr Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an das Gymnasium oder eine Realschule möglich.

 

Im Falle einer erfolglosen Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums und Nichterreichen des Notenschnittes für die Realschule (das Übertrittszeugnis weist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 oder besser auf) kann Ihr Kind am Nachholtermin des Probeunterrichts für die Realschule in den letzten Tagen der Sommerferien teilnehmen.

Wie hoch ist die Bestehensquote beim Probeunterricht?

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Bestehensquote beim Probeunterricht am Gymnasium relativ hoch ist. Dies liegt daran, dass an den Gymnasien – anders als an den Realschulen – überwiegend Kinder am Probeunterricht teilnehmen, die dazu verpflichtet sind, weil sie eine staatlich nicht anerkannte Grundschule besucht haben (z.B. Montessori-Schule) und ihnen dort eine ausdrückliche Eignung für die Schulart Gymnasium attestiert wurde.

Für Kinder, die eine staatlich anerkannte Grundschule besucht und im Übertrittszeugnis den erforderlichen Notenschnitt von 2,33 nicht erreicht haben, ist keine generelle Aussage möglich.
Hier raten wir vor der Anmeldung zum Probeunterricht dringend dazu, nochmals im persönlichen Gespräch mit der Grundschullehrkraft Ihres Kindes folgende Fragen zu besprechen: Welche Gründe haben zum Nichterreichen des erforderlichen Notendurchschnittes von 2,33 geführt? Hält die Grundschullehrkraft Ihr Kind aufgrund seiner Auffassungsgabe und seines Lern- und Arbeitsverhaltens für gymnasial geeignet?
Sie können sich daneben auch gerne an unsere Beratungslehrkraft, Frau Hellmich, wenden:

schulberatung-hellmich@leibniz-gymnasium-altdorf.de.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Lese- und / oder Rechtschreibstörung werden beim Probeunterricht die am Gymnasium üblichen Notenschutz- / Nachteilsausgleichsmaßnahmen angewendet, z.B. Nicht-Bewertung der Rechtschreibleistung.

Fragen zum bayerischen Gymnasium

Auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie alle Informationen:

Noch weitere Fragen?

Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular!